
Kosten für Zahnersatz
Autor: Dr. med. dent. Meike Knott
Veröffentlicht: 17.05.2026
Lesezeit: 8 Min.
So setzten sich die Kosten für Zahnersatz zusammen und von diesen Stellen erhalten Sie unterstützung.
Eine alte Krone sitzt nicht mehr richtig oder beim Kauen macht sich plötzlich Unsicherheit bemerkbar – oft beginnt der Gedanke an Zahnersatz nicht mit einer großen Entscheidung, sondern mit einer kleinen Veränderung im Alltag. Dann stellt sich früher oder später die Frage - "Was kostet mich das?". Bei einer Recherche im Netz finden Sie von einander abweichende Angaben und überwältigende Aussagen von Bekannten kommen erschwerend hinzu.
Mit diesem Beitrag wollen wir Ihnen Helfen Ihre Situation besser einschätzen zu können, dass wenn Sie bereit sind für ein Beratungsgespräch, Sie sich entspannter auf das für Sie wesentliche konzentrieren können. Sie erfahren wie sich die Kosten für Zahnersatz zusammensetzen und von welchen Stellen Sie Unterstützung erhalten.
Wie setzen sich die Kosten für Zahnersatz zusammen?
Die Kosten für ein und den selben Zahnersatz können von Praxis zu Praxis unterschiedlich sein. Der Hauptfaktor sind die unterschiedlichen Preise der Dentallabore. Labore welchen den Zahnersatz herstellen, können bei Zahnersatz der über die Regelversorgung hinaus geht Ihre Preise frei gestalten. Dabei sind das Lohnniveau der Zahntechniker, Materialqualität und die eingesetzten Technologien maßgebend.
Letztendlich finden Sie folgende Bestandteile auf Ihrem Heil- und Kostenplan wieder, die zahntechnische Arbeit im Labor inklusive Material und dem individuellen Behandlungsaufwand (das zahnärztliche Honorar) inklusive möglicher Vorbehandlungen und auch die Planung der Behandlung unter allen medizinischen Aspekten.
Sie erhalten bei unserer Praxis mit dem Tätigkeitschwerpunkt in der Implantologie und der ästhetischen Zahnmedizin eine erprobte und sichere Planung, hochwertigste Materialien Made in Germany hergestellt von regionalen zahntechnischen Experten. Zahlreiche Patienten in den letzten 15 Jahren die sich einer großen medizinischen oder ästhetischen Behandlung bei uns unterzogen haben sind bis heute rundum zufrieden damit.
Optional können Sie sich auch für eine starke Schmerzlinderung entscheiden, die über die von der Regelversorgung angebotene lokale Betäubung hinaus geht. Da wir zertifiziert für Lachgas-/Analgosedierungen sind, können wir Ihnen solch eine Linderung anbieten, ohne einen externen Anästhesist zu rufen, dass senkt die Kosten für Sie zusätzlich. Außerdem hilft es vielen Patienten mit Zahnarztangst Ihre Angst vor der Behandlung zu bewältigen.
Heil- und Kostenplan - Leitdokument & Kompass Ihrer Behandlung
Der Heil- und Kostenplan (HKP) ist das zentrale Dokument, das Sie vor Beginn jeder Zahnersatzbehandlung von Ihrem Zahnarzt erhalten. Er dient als Kostenvoranschlag nach bestem Gewissen des Zahnarztes und gleichzeitig als Beantragung des Zuschusses bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Denn ohne einen genehmigten HKP zahlt die Krankenkasse keinen Cent. Der Plan legt fest was medizinisch notwendig ist, welche Behandlung Sie sich tatsächlich wünschen und was es kostet.
Tipp: Wenn Sie ein komisches Gefühl verspüren während der Untersuchung für den HKP, dann unterschreiben Sie ihn noch nicht sofort, sondern holen Sie sich eine zweite Meinung ein. Sofern Sie keine ästhetischen Zusatzbehandlungen wünschen sind diese nämlich immer kostenfrei. [8]
Was zahlt Ihnen die Krankenkasse?
Sie haben aktuell bei Ihrer Krankenkasse einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Festzuschüsse in Höhe von 60 % auf die jeweilige Regelversorgung. Der Festzuschuss kann sich bei regelmäßiger Zahnhygiene und lückenlosem Bonusheft über die letzten 5 Jahre auf 70 % erhöhen, bei Nachweis über die letzten 10 Jahre erhöht sich der Zuschuss sogar auf 75 %. [1]
Was ist Regelversorgung?
Sobald Ihr Zahnarzt Ihnen den Heil- und Kostenplan aushändigt, können sie davon Ihren Befund ablesen. Dem Befund wird unter der Festzuschuss-Richtlinie vom Gemeinsamen Bundesausschuss [3] eine Standardtherapie zugeordnet, welche nur medizinisch ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist. [2]
Legen Sie besonderen Wert auf Ästhetik und Komfort, werden sie damit aber eher nicht besonders zufrieden sein. Wählen Sie anstelle dessen eine ästhetisch hochwertigere Lösung, müssen Sie die Mehrkosten selbst bezahlen. Haben Sie Beispielsweise eine Zahnlücke die mit einer Brücke geschlossen werden soll, dann bezahlt die Krankenkasse die befundorientierte Standardtherapie (Festzuschuss), also eine Metallkrone - die Mehrkosten zu der hochästhetischen Keramikkrone tragen Sie.
Angenommen die Regelversorgung ist in dem Beispiel mit lückenlos geführtem Bonusheft bei 75 % Festzuschuss 1000 € hoch, wenn aber die Versorgung mit einer Vollkeramikbrücke Sie gesamt 1500 € kosten würde, dann würden Sie 500 € Mehrkosten aus eigener Tasche bezahlen für die komplette Behandlung.
Ausnahmefall Härteregelung
Sie empfangen Bürgergeld oder BAföG oder BAB oder Hilfe zum Lebensunterhalt oder Bedarfsorientierte Grundsicherung oder ihr Einkommen liegt unter der aktuellen Schwelle von 1.582 € als Alleinstehender und 2.175,25 € als Versicherter mit einem Angehörigen (Ehepartner, Kind, Lebensgefährte - bei jedem weiteren Angehörigen erhöht sich der Betrag um 395,50 €), dann übernimmt Ihre Krankenkassen bis zu 100 % die Regelversorgung.
Aber auch bei überschreiten der Schwelle der Einkommensgrenze ist eine sogenannte gleitende Härtefallregelung möglich, in den Fällen lohnt es sich der Krankenkasse eine Einkommensbescheinigung vorzulegen. [2]
Was zahlen Versicherungen?
Eine rechtzeitig abgeschlossene Zahnzusatzversicherung zahlt große Beiträge. Üblich sind 50 % - 100 % auf die frei von Ihnen wählbare Versorgungsart. So können Sie sich Beispielsweise bei einem verlorenen Zahn zum Nulltarif für ein hochästhetisches Zahnimplantat entscheiden, anstatt der üblichen Metallkrone die von den Krankenkassen als medizinisch notwendige Regelversorgung betrachtet wird.
Auch gesetzliche und private Unfallversicherungen können unter Umständen einen Beitrag zu Ihrer Situation leisten [6], ebenso wie die Haftpflichtversicherung vom Unfallverursacher im Rahmen einer Zivilklage bei einem unverschuldetem Unfall - eine schriftliche Zusage der Haftpflichtversicherung ist hier entscheidend. [7]
Zinsfreie Finanzierung
In Zeiten steigender Lebensunterhaltungskosten und Inflation wird es schwieriger Geld zur Seite zu legen. Weil wir aber der Meinung sind, dass jeder seinen Versorgungstyp selbst wählen können sollte, bieten wir Ihnen eine zinsfreie Finanzierung über bis zu 6 Monaten an. Und damit auch wirklich niemand sich in seiner Lebensqualität einschränken muss, bieten wir Ihnen die Möglichkeit auf erweiterte Laufzeit. Sprechen Sie uns hierfür einfach offen in der Praxis an.
Steuerentlastung
Unter "au ßergewöhnlichen Belastungen" kann der Eigenanteil möglicherweise bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Sobald der Eigenanteil die gesetzlich festgelegte zumutbare Grenze der Belastung überschreitet, könnten Sie den überschüssigen Teil dem zu versteuernden Einkommen gegenrechnen und so bares Geld sparen bei der Lohn- oder Einkommenssteuer. [5] Jedoch ist das Abhängig von weiteren Aspekten die Ihr Steuerberater unter den anfangs genannten Punkt sammelt, sprechen Sie am besten deshalb nach dem Sie sich für eine Versorgungsart entschieden haben, direkt mit Ihrem Steuerberater.
Quellen
[1] https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__55.html
[2] https://www.kzbv.de/patienten/patient-und-krankenkasse/zahnersatz/festzuschuesse-zum-zahnersatz/
[3] https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__56.html
[4] https://www.g-ba.de/downloads/62-492-4045/FZ-RL_2025-12-05_iK-2026-01-01.pdf
[5] https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html
[6] https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/leistung/99111003148000
[7] https://www.iww.de/aaz/archiv/zahnersatz-unfall--gesetzlich-oder-privat-berechnen-f3893
Veröffentlicht: 17.05.2026
Autor: Dr. med. dent. Meike Knott
Versorgungstyp | Ungefähre Preisspanne |
|---|---|
Einzelne Krone (Keramik) | 500 € - 1.500 € |
Brücke (3 Glieder) | 1.500 € - 2.800 € |
Implantat mit Krone | 2.500 € - 4.500 € |
Locatorprothese | 4.000 € - 10.000 € |
Stegprothese | 6.000 € - 12.000 € |
Teleskopprothese | 3.000 € - 8.000 € |
Lachgassedierung | 180 € / Stunde |
Analgosedierung | 90 € - 250 € |
Der genaue Betrag einer Behandlung kann ausschließlich über eine umfassende Untersuchung Ihrer individuellen Mundsituation eingeschätzt werden. Die Werte dienen lediglich als Richtwerte, damit Sie sich besser einordnen können.

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